EVENTIM und die Untersagung des Geschäftsbetriebes der Commerzialbank Mattersburg durch die FMA

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG („Commerzialbank Mattersburg“) mit Bescheid vom 14.07.2020 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des gesamten Geschäftsbetriebs untersagt und einen Wirtschaftsprüfer als Regierungskommissär des Kreditinstituts bestellt. Dadurch ist der Bank auch die Auszahlung von bestehenden Einlagen untersagt.

Die Barracuda Holding GmbH („Barracuda“) mit Sitz in Österreich, an der eine Tochtergesellschaft der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA („Eventim“) zu 71% beteiligt ist, hält bei der Commerzialbank Mattersburg zum heutigen Datum Einlagen in Höhe von rund EUR 34 Mio.

Die genauen Auswirkungen der von der FMA verhängten Maßnahmen auf die Eventim sowie die Situation der Commerzialbank Mattersburg lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen. Sowohl die Eventim als auch die Barracuda beobachten die Situation sehr genau und werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte zu wahren.