Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG

Einladung zur 23. Generalversammlung der Aktionäre
der Private Equity Holding AG

Dienstag, 30. Juni 2020 um 14.00 Uhr

am Hauptsitz der Private Equity Holding AG, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) ergänzt und untersagte damit auch private Veranstaltungen. Der Verwaltungsrat muss unter diesen Umständen eine persönliche Teilnahme der Aktionäre ausschliessen und den Aktionären gemäss Art. 6b der oben erwähnten Verordnung auferlegen, Ihre Rechte durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter auszuüben. Allen Aktionären steht die Möglichkeit offen, dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter eine schriftliche oder elektronische Vollmacht mit Instruktionen zu erteilen. Dies ist möglich mit dem beigelegten Antwortschein oder elektronisch über die von der ShareCommService AG entwickelte Online-Plattform.

Der Verwaltungsrat möchte darauf hinweisen, dass am Ort der Generalversammlung keine für Aktionäre offenstehende Veranstaltung stattfinden wird.

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates

1. Begrüssung

2. Genehmigung des Geschäftsberichtes, der Jahresrechnung nach IFRS und der statutarischen Jahresrechnung 2019/2020; Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung nach IFRS und die statutarische Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2019/2020, nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle, zu genehmigen.

3. Entlastung der Organe

Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen.

4. Wahlen

4.1. Verwaltungsrat

Die Amtsdauer der Verwaltungsräte läuft mit dieser Generalversammlung ab.

Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Dr. Petra Salesny und Fidelis Götz für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2021) in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen.

4.1.1. Wiederwahl von Dr. Hans Baumgartner in den Verwaltungsrat und als Verwaltungsratspräsident

4.1.2. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Verwaltungsrat

4.1.3. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Verwaltungsrat

4.1.4. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Verwaltungsrat

4.2. Vergütungsausschuss

Der Verwaltungsrat beantragt, folgende Verwaltungsräte für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2021) in den Vergütungsausschuss der Gesellschaft zu wählen:

4.2.1. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Vergütungsausschuss

4.2.2. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Vergütungsausschuss

4.2.3. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Vergütungsausschuss

4.3. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Der Verwaltungsrat beantragt, KBT Treuhand AG, Zürich, für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2021) als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiederzuwählen.

4.4. Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2021) wiederzuwählen.

5. Verwendung des Bilanzgewinns und Dividendenausschüttung

Der Verwaltungsrat beantragt, eine ordentliche Bruttodividende von CHF 1.00 je Namenaktie auszuschütten, je hälftig aus freiwilligen Gewinnreserven und den Kapitaleinlagereserven. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Ausschüttung für die im Zeitpunkt der Ausschüttung gehaltenen eigenen Aktien.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 1. Januar 2020 ist eine Ausschüttung nur aus Kapitaleinlagereserven wie in den Vorjahren nicht mehr möglich. Bei Gutheissung dieses Antrages wird die Bruttodividende von CHF 1.00 je Namenaktie folglich zu 50% aus freiwilligen Gewinnreserven unter Abzug von 35% eidgenössischer Verrechnungssteuer ausbezahlt. Die anderen 50% der Bruttodividende werden aus Kapitaleinlagereserven ausbezahlt und sind steuerprivilegiert, da die Kapitaleinlagereserven ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkommenssteuerfolgen für in der Schweiz ansässige natürliche Personen, welche Aktien in ihrem Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden können.

Der Verwaltungsrat beantragt die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns. Gegenüber dem publizierten Geschäftsbericht 2019/2020 wurde die vorgeschlagene Bruttodividende von CHF 2.00 auf CHF 1.00 je Namenaktie angepasst. Die Revisionsstelle hat den angepassten Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und Konformität mit dem schweizerischen Gesetz und den Statuten bestätigt.

CHF 1,000
Jahresverlust -567
Freiwillige Gewinnreserven 103,334
Bilanzgewinn 102,767
Zuweisung aus den gesetzlichen Reserven (Kapitaleinlagereserven) in freiwillige Gewinnreserven1 1,295
Dividendenausschüttung2 -2,590
– Davon 50% aus Kapitaleinlagereserven und 50% aus freiwilligen Gewinnreserven
Vortrag auf neue Rechnung2 101,472

 

1 Aus steuerlichen Gründen ist für die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven eine vorgängige Umklassierung in freie Reserven notwendig

2 Berechnet für 2,750,000 Namenaktien abzüglich 160,287 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien per 2, Juni 2020. Die Anzahl der ausschüttungsberechtigten Namenaktien kann sich durch Transaktionen in eigenen Aktien bis zum Datum der Dividendenausschüttung verändern.

Bei Annahme des Antrages des Verwaltungsrates erfolgt die Ausschüttung am 8. Juli 2020. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt, ist der 3. Juli 2020. Ab dem 6. Juli 2020 werden die Aktien ex-Dividende gehandelt.

6. Vergütung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 200,000 (Vorjahr CHF 200,000) als Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Dr. Petra Salesny verzichtet bei einer Wiederwahl in den Verwaltungsrat auf eine Vergütung für die von ihr erbrachten Leistungen als Verwaltungsrätin.

7. Vergütung des Delegierten des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 100,000 als zusätzliche Vergütung für den für die Geschäftsleitung verantwortlichen Delegierten des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.

8. Diverses

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2019/2020 mit Jahresbericht, Jahresrechnung nach IFRS und statutarischer Jahresrechnung sowie Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle, liegen am Sitz der Gesellschaft, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug, ab dem 5. Juni 2020, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann unter info@peh.ch oder telefonisch unter +41 41 726 79 80 bezogen werden.

Stimmberechtigung

Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding AG mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Stimmrechtsabgabe an der ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der Generalversammlung keine neuen Eintragungen im Aktienregister vorgenommen
(Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussert haben, sind nicht mehr stimmberechtigt.

Antwortschein

Alle im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre erhalten mit der Einladung zur Generalversammlung einen Antwortschein. Die Aktionäre werden gebeten, den ausgefüllten und unterzeichneten Antwortschein an ShareCommServices AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, zu retournieren.

Vollmachtserteilung

Wie zu Beginn der Einladung zur Generalversammlung erwähnt, ist die persönliche Teilnahme der Aktionäre an der Generalversammlung gestützt auf die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Vertreter der Aktionäre mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters.

Aktionäre, die Ihre Stimme abgeben möchten, lassen sich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die KBT Treuhand AG (Zürich), vertreten durch Hr. Reto Leemann, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, gemäss Art. 689c OR, vertreten. Soweit keine anderslautenden Weisungen erteilt werden, wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrates folgen.

Alternativ haben Aktionäre die Möglichkeit, sich auf der Onlineplattform des Aktienregisters (Indirect Voting System – IDVS) zu registrieren, um dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmachten und Weisungen zur Stimmrechtsausübung bis zum Weisungsschluss am 26. Juni 2020, 17.00 Uhr, zu erteilen.

Aktionäre, die noch nicht auf dieser Onlineplattform registriert sind, können sich mit den Zugangsdaten auf dem beiliegenden Formular ein persönliches IDVS-Konto eröffnen. Sollten Sie Fragen dazu haben, finden Sie die Kontaktinformationen für den Support auf der Startseite der Plattform.

Im Namen des Verwaltungsrates

Dr. Hans Baumgartner
Präsident des Verwaltungsrates