Der Vorstand der Nebelhornbahn-AG, Oberstdorf, hat heute am 16. Juni 2020 beschlossen, seinen Vorschlag für den Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018/19 zu ändern.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie und der Auswirkungen auf die Nebelhornbahn AG wird der Hauptversammlung nunmehr vorgeschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/19 nicht auszuschütten, sondern diesen vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Seit dem Gewinnverwendungsvorschlag von 0,20 Euro je Nebelhornbahn-Aktie haben sich insbesondere die Intensität der Ausbreitung des Coronavirus sowie damit in Verbindung stehenden Freizeitrestriktionen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens signifikant verschärft. Die Nebelhornbahn musste aufgrund behördlicher Anordnung wegen der Corona-Pandemie den Betrieb zum 16. März 2020 einstellen. Die geänderten Rahmenbedingungen wirken sich deutlich negativer als erwartet auf die Geschäfts- sowie die Umsatz- und Ergebnisentwicklungen der Nebelhornbahn AG aus.