Was sollte bei angeordneter Geschäftsrückabwicklung der BaFin geschehen?

Es kommt immer wieder vor, dass die BaFin eine sogenannte Einstellungsverfügung und ein schon getätigtes Geschäft rückabwickeln lässt. Was bedeutet das für das Unternehmen und, hier wichtiger, für die Anleger? Dazu haben wir den Fachanwalt für Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reime aus Bautzen um Auskunft gebeten:

„Wenn die BaFin gegen eine Firma vorgeht, die ohne Erlaubnis ein nach ihrer Auffassung nach verbotenes Einlagengeschäft betreibt, dann ist ihre Anordnung sofort vollziehbar und haben Widersprüche hiergegen nur ausnahmsweise aufschiebende Wirkung.

Die Anlegergelder sind generell sofort zurück zu zahlen.

Dies ergibt sich aus §80Abs.II Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. §§37Abs.1 u. 49 KWG. Kommt man dieser Auflage nicht nach, kann auch das angedrohte Zwangsgeld verhängt werden, wenn der Bescheid der BaFin rechtskräftig wird. Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn ein besonderes erhebliches Interesse der betroffenen Firma erkennbar wird oder die Untersagung der BaFin erkennbar rechtswidrig ist. Der Gesetzgeber hat mit der besondere Regelung der sofortigen Vollziehbarkeit im § 49 KWG, dem öffentlichen Interesse eine hohe Bedeutung beigemessen.

Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.11.2011 in 8 C 18.10 entschieden, dass ein Sofortvollzug gerade deswegen nicht unverhältnismäßig und unzulässig wäre, wenn die Firma in der Anhörung vor Erlass der Verfügung angegeben hatte, nicht über die finanziellen Mittel zu verfügen, um der Rückzahlungsforderung nachkommen zu können.

Ebenso haben Gerichte beschieden, dass ein Sofortvollzug nicht deswegen auszusetzen sei, weil die Betroffenen angeblich nicht vorsätzlich sondern nur fahrlässig gegen das KWG verstoßen haben wollen.

Als Fazit kann man daher feststellen, dass solche Verfügungen ein erhebliches Insolvenzrisiko für die betroffenen Firmen bergen. Um das Anlegergeld doch noch zurückholen zu können, verklagt unsere Kanzlei z.B. derzeit erfolgreich die verantwortlichen Organe einer solchen betroffenen Firma auf Schadensersatz. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.“

Wir danken Ihnen für die Auskunft!