Ginmon Vermögensverwaltung GmbH – Würden Sie diesem Unternehmen Ihr Geld anvertrauen?

Bei dieser Bilanz fragt man sich schon, ob das Unternehmen in der Lage ist, Ihr Vermögen zu verwalten. Es schafft es ja noch nicht einmal, die eigene Firma vernünftig zu verwalten…

Ginmon Vermögensverwaltung GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

Gliederung

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

2. Forschung und Entwicklung

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf und Lage

a) Ertragslage

b) Finanzlage

c) Vermögenslage

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

4. Gesamtaussage

III. Zweigniederlassungsbericht

IV. Prognosebericht

V. Chancen- und Risikobericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH wurde 2016 als Tochtergesellschaft der Ginmon GmbH gegründet. 2017 erhielt die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH die Zulassung nach § 32 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung. Die Geschäftstätigkeit unter der Erlaubnis der BaFin wurde zum 01.01.2018 aufgenommen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main erbringt seither digitale Vermögensverwaltung für private Endkunden. Die technologische Basis hierfür bietet die durch die Ginmon GmbH entwickelte und betreute Technologieplattform apeiron®.

2. Forschung und Entwicklung

Die Forschung und Entwicklung wird durch die Muttergesellschaft Ginmon GmbH betrieben. Dort wird auch die eigens entwickelte Technologieplattform apeiron® weiterentwickelt. Die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH beteiligt sich hierbei an den Kosten des Betriebs und der Weiterentwicklung der Technologieplattform.

Im Geschäftsjahr wurden wesentliche Weiterentwicklungen der Technologieplattform apeiron® durchgeführt.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die digitale Vermögensverwaltung setzt sich zunehmend in der deutschen Gesellschaft durch. Erste Mitbewerber haben die Milliardengrenze im Bereich des verwalteten Vermögens überschritten. Insbesondere aufgrund der konsistenten Anlageerfolge der von Ginmon genutzten Portfoliotechnologie apeiron® wird Ginmon in der Fachpresse stets zu den führenden Anbietern dieser noch neuen Industrie gezählt. Dies wirkt sich auch positiv auf die Nachfrage von Unternehmen nach Kooperationen mit Ginmon aus, darunter Banken, Versicherungen, Börsenplätze und Technologieunternehmen. Eine erste Kooperation dieser Art wurde im März 2018 mit der Börse Stuttgart initiiert.

2. Geschäftsverlauf und Lage

a) Ertragslage

Ergebnisquellen Geschäftsjahr
Vorjahr
Veränderungen
Betriebsergebnis -11.047,48 -9.569,69 -1.477,79
Zinsergebnis
Steuerergebnis 0,00 -9.569,69 +9.569,69
Jahresergebnis 0,00 -9.569,69 +9.569,69

Das Betriebsergebnis hat sich auf Grund von bestehenden zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme der regulierten Geschäftstätigkeit zum 01.01.2018 auf -11.047,48 verschlechtert.

b) Finanzlage

Die Finanzlage des Unternehmens ist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrag unverändert gut. Das Unternehmen ist ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Die gemäß § 92 CRR erforderlichen Kapitalquote wurden zu jeder Zeit eingehalten

c) Vermögenslage

wesentliche Bilanzposten Aktiva Geschäftsjahr
Vorjahr
Veränderungen
Anlagevermögen 0,00 0,00 0,00
kurzfristige Vermögenswerte 25.605,19 341,44 + 25.263,75
liquide Mittel 170.232,21 172.777,40 – 2.545,19
Passiva
Eigenkapital 169.980,31 169.980,31 0,00
Rückstellungen 11.924,60 1.000,00 + 10.924,60
kurzfristige Verbindlichkeiten 13.932,49 2.138,53 + 11.793,96
Bilanzsumme 195.837,40 173.118,84 + 22.718,56

Die kurzfristigen Vermögenswerte sind durch Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft im Geschäftsjahr um 25T€ gestiegen. Gleichzeitig sind die Rückstellungen für erbrachte Leistungen im Geschäftsjahr um 11T€ gestiegen. Die Bilanzsumme ist um insgesamt 23T€ gestiegen.

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:

– Umsatzentwicklung

– Betriebsergebnis

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die Kennzahl „Umsatzentwicklung“ heran. Ein weiterer Leistungsindikator ist das „Betriebsergebnis“.

4. Gesamtaussage

Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr lag unter den Erwartungen, da im Geschäftsjahr noch keine Migration von Kunden der Muttergesellschaft erfolgte. Da es sich um das erste Jahr nach der Aufnahme der regulierten Geschäftstätigkeit handelt kann noch kein Vorjahresvergleich gezogen werden.

III. Zweigniederlassungsbericht

Unser Unternehmen verfügt neben dem Hauptsitz in Frankfurt am Main nicht über weitere Niederlassungen.

IV. Prognosebericht

Im Jahr 2019 wird sich Ginmon auf weitere Partnerschaften konzentrieren, um somit neue Kunden zu erreichen. Zudem wird bestehenden Kunden der Ginmon GmbH eine Migration auf die Dienstleistung der Ginmon Vermögensverwaltung GmbH angeboten. Damit wird das verwaltete Vermögen innerhalb der Gruppe bei der Ginmon Vermögensverwaltung GmbH konsolidiert.

Auf Basis dieser Maßnahmen gehen wir davon aus, das verwaltete Vermögen der Ginmon Vermögensverwaltung GmbH im neuen Geschäftsjahr um mehr als 100% zu steigern sowie die Umsätze der Gesellschaft signifikant zu erhöhen. Dies wird auch einen positiven Einfluss auf das Betriebsergebnis haben. Es ist davon auszugehen, dass der Break-even im nächsten Geschäftsjahr erzielt werden kann.

V. Chancen- und Risikobericht

Die wesentlichen Chancen unseres Unternehmens liegen in der zunehmenden Änderung des Kundenverhaltens in Bezug auf die Nutzung digitaler Dienste für die private Geldanlage. Bereits seit einigen Jahren sind die Nutzungsraten klassischer Bankfilialen und Bankprodukte rückläufig, während die Nutzung digitaler Finanztechnologie-Angebote stark ansteigt. Dieser Trend wird voraussichtlich auch 2019 anhalten und dazu führen, dass etablierte Unternehmen nach Partnerschaften mit Unternehmen wie Ginmon streben. Hieraus ergeben sich für Ginmon große Wachstumspotentiale.

Risiken im Geschäft entstehen im Wesentlichen aus dem zunehmenden Wettbewerbsdruck. Aufgrund der Wettbewerbssituation im deutschen Markt besteht das Risiko reduzierter Marktpreise bzw. Margen für digitale Vermögensverwaltung. Das daraus resultierende Preisänderungsrisiko sollte durch eine Erhöhung der verwalteten Vermögen ausgeglichen werden. Ausfallrisiken sind auf Basis der Erfahrungswerte der Industrie für die Gesellschaft als sehr niedrig einzuschätzen, da Verwaltungsentgelte direkt aus bestehenden Liquiditätspositionen der Kunden bedient werden. Auch Liquiditätsrisiken sowie das Risiko von Zahlungsstromschwankungen aufgrund der Zunahme und Abnahme von Kundengeldern wird als niedrig eingeschätzt.

Die Gesellschaft nutzt Risikocontrolling-Maßnahmen wie Stresstests und Risikotragfähigkeitsanalysen, um der Geschäftsleitung ein jeweils aktuelles Bild der wesentlichsten Risiken zu berichten. Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken werden umfassend vorgenommen. Die Einschätzung der Risiken ist unverändert zutreffend und entspricht den aktuellen Gegebenheiten. Die Risikocontrolling-Maßnahmen werden als angemessen und wirksam eingeschätzt.

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 198.709,22 173.118,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.477,01 341,44
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 28.018,49 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 458,52 341,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 170.232,21 172.777,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 198.709,22 173.118,84

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 169.980,31 169.980,31
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 130.000,00 130.000,00
III. Verlustvortrag 10.019,69 450,00
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -9.569,69
B. Rückstellungen 11.924,60 1.000,00
1. sonstige Rückstellungen 11.924,60 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 16.804,31 2.138,53
1. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 16.804,31 0,00
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 16.804,31 0,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 2.138,53
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 2.138,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 198.709,22 173.118,84

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
1. Umsatzerlöse 12.532,24 0,00
2. sonstige betriebliche Erträge 736,44 0,00
3. Materialaufwand 14.428,76 0,00
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.428,76 0,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 12.300,70 9.569,69
5. Ergebnis nach Steuern -13.460,78 -9.569,69
6. Erträge aus Verlustübernahme 13.460,78 0,00
7. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -9.569,69

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Ginmon Vermögensverwaltung GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Frankfurt am Main

Register-Nr.: HRB 107290

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erstellt.

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 340 Abs. 4 HGB i. V. m. § 340k Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt.

Die Formblätter zur Gliederung des Jahresabschlusses nach der RechKredV wurden beachtet.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen sind zum Nennwert ausgewiesen und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrags gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbetrag passiviert.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Der Posten Forderungen an Kreditinstitute betrifft Forderungen an die Deutsche Bank Frankfurt am Main in Höhe von EUR 170.232,21 (Vorjahr: EUR 172.777,40).

Der Posten Forderungen an Kunden betrifft Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 28.018,49 (Vorjahr: EUR 0,00).

Die Gesellschaft hält kein Sachanlagevermögen.

Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrifft Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 16.804,31 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 16.804,31 EUR (Vorjahr: 2.138,53 EUR).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse wurden aus steuerfreien Innenumsätzen der Gesellschaft mit der Ginmon GmbH erzielt.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind dem vorangegangenen Geschäftsjahr zuzuordnen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für die Inanspruchnahme der Infrastruktur der Ginmon GmbH in den Sektoren Marketing, Technischer Kundensupport sowie der Nutzung der Technologieplattform apeiron®. Des Weiteren enthält die Position Zuführungen zu Rückstellungen für Rechts- und Beratungs-, sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

In der Gesellschaft wurden im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Namen der Geschäftsführer

Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Lars Reiner ausgeübter Beruf: Betriebswirt
Ulrich Bauer ausgeübter Beruf: Diplomkaufmann

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Zwischen der Gesellschaft und dem alleinigen Gesellschafter, der Ginmon GmbH, besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 3. November 2017, eingetragen im Handelsregister am 2. Januar 2018.

Des Weiteren besteht zwischen der Gesellschaft und der Ginmon GmbH seit 2016 umsatzsteuerliche Organschaft. Die Umsatzsteuervoranmeldungen werden konsolidiert von der Ginmon GmbH als Organträgerin übermittelt.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 8.240,00 netto und gliedert sich wie folgt:

Honorar des Abschlussprüfers EUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 4.400,00
b) andere Bestätigungsleistungen 3.840,00

Aus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft resultiert im Berichtsjahr ein Fehlbetrag in Höhe von EUR 5.814,45. Unter Berücksichtigung der Verlustübernahmeverpflichtung aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Ginmon GmbH ergibt sich ein Jahresergebnis bei der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00.

Unterschriften der Geschäftsführung

 

Lars Reiner

Ulrich Bauer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2019 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden „Gesellschaft“) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie , auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Gensingen, den 21. März 2019

App Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen App, Wirtschaftsprüfer