Deutsche Lichtmiete AG
Oldenburg
Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG – Bezugsaufforderung
Aufgrund der in § 3a der Satzung unserer Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) hat der Vorstand am 14. Mai 20020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 51.452.868 um einen Betrag von bis zu EUR 280.000 durch Ausgabe von bis zu 280.000 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien auf bis zu EUR 51.732.868 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Nennbetrag jeder neuen Aktie beträgt EUR 1,-. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 3,55 je Nennbetragsaktie.
Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 183:1 zum Bezug angeboten. Auf je 183 alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär eine neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 3,55 zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend der Ermächtigung in § 3a der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.
Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages bis zum 09. Juni 2020 auf folgendes Konto der Gesellschaft zu leisten: DE 61 2805 0100 0091 5371 75, Landessparkasse zu Oldenburg.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen. Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
vom 26. Mai 2020 bis zum 09. Juni 2020
bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben und innerhalb des gleichen Zeitraums Aktien zu zeichnen. Bezugsrechts-Vordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übermittelt. Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 09. Juni 2020 zu achten.
Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.
Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Januar 2021 in das Handelsregister eingetragen ist.
Oldenburg, im Mai 2020
Der Vorstand