Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen warnt: ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited

ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. März 2020 gegenüber der ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited, Grand Cayman, Cayman Inseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.everfxglobal.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD), Termingeschäfte, Futures, Optionen und andere derivate Kontrakte an, die auf Grundwerte wie Waren, Finanzinstrumente, Währungen, Zinssätze, Indices oder Kombinationen dieser Produkte laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Mit ihrer Firmierung täuscht die ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited zudem einen Zusammenhang mit der in Deutschland nach § 53b KWG notifizierten ICC Intercertus Capital Ltd., Zypern, vor.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

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Ideas in Motion Ltd.: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. März 2020 gegenüber der Ideas in Motion Ltd., Ajeltake Islands, Marshallinseln, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitend erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.toptradepro.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an. Die Gesellschaft lässt sich für den CFD-Handel auf ihrer Plattform von Anlegern Vollmacht erteilen und trifft auf dieser Grundlage die Handelsentscheidungen für ihre Kunden.

Damit betreibt die Ideas in Motion Ltd. gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt das Unternehmen jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.