Viele Sparkassen haben in der Vergangenheit auch Produkte des „Grauen Kapitalmarktes“ vermittelt, die für sie wegen der Provision natürlich attraktiv waren. Für den Kunden endete das Investment aber oft in einem finanziellen Desaster.
Natürlich sind viele Kunden dann juristisch gegen die jeweilige Sparkasse vorgegangen, teilweise mit Hilfe der Verbraucherzentralen. Das führte letztendlich dazu, dass die Sparkassen vorsichtig geworden sind, was derartige Produkte anging; eine Entscheidung, die wir natürlich befürworten.
Mittlerweile stellen viele Banken und Sparkassen den Kunden, die für solche Produkte Geld von Anlegern einsammeln wollen, keine Bankverbindung mehr zur Verfügung stellt. Damit möchten die Institute sicherstellen, dass sie nicht für die Weiterleitung von Geldern des „Grauen Kapitalmarktes“ verantwortlich gemacht werden können.
Umso erstaunter waren wir allerdings, als wir registrierten, dass auf dem Zeichnungsschein der aktuellen Anleihe der adcada GmbH die Rostocker OstseeSparkasse als das Zahlungsinstitut benannt ist, wohin die Anleger ihr Kapital einbezahlen sollen. Das ist aus unserer Sicht sehr ungewöhnlich, denn bei der Anleihe handelt es sich um ein Produkt des „Grauen Kapitalmarktes“ mit dem dort üblichen Totalverlustrisiko.
Wir fragen uns daher, wie ein derartiges Angebot die Compliance-Abteilung des Geldinstitutes passieren konnte? Seitens der OstseeSparkasse erhielten wir natürlich keine Auskunft, da es sich ja um eine Kundenbeziehung handelt. Wir hoffen, dass dies Konsequenzen hat und man die eigene Geschäftspolitik diesbezüglich einmal überdenkt. Für diesen konkreten Fall ist es aber nicht mehr wichtig, denn mittlerweile ist die Zeichnungsfrist vorbei.